Artikel 111, 111bis und 157ter: Welcher Steuerabzug für welche Versicherung?

Luxemburg belohnt vorsorgende Versicherte steuerlich, Ansässige wie gleichgestellte Grenzgänger. Drei Gesetzesartikel, drei Höchstbeträge und eine Reihenfolge, in der man sie nutzt.

Leitfaden aktualisiert: September 2026

Drei Artikel, drei Logiken

Artikel L.I.R.Was er abdecktHöchstbetrag 2026Für wen
111Versicherungsprämien: Haftpflicht, Zusatzkrankenversicherung, Restschuld-, Lebens- und Todesfallversicherung672 € pro Jahr und HaushaltsmitgliedAnsässige und gleichgestellte Grenzgänger
111bisAltersvorsorgevertrag4.500 € pro Jahr und SteuerpflichtigemAnsässige und gleichgestellte Grenzgänger
110Zusätzliche Altersvorsorge für SelbstständigeBis zu 20 % des Nettoeinkommens aus selbstständiger TätigkeitSelbstständige
157terGleichstellung von Nichtansässigen mit AnsässigenÖffnet die obigen HöchstbeträgeGrenzgänger

Artikel 111: 672 € pro Haushaltsmitglied

Das ist der breiteste und am häufigsten vergessene Abzug. Die im Jahr gezahlten Versicherungsprämien, Haftpflicht, Zusatzkrankenversicherung (Kassenbeiträge eingeschlossen), Restschuldversicherung, Lebens- und Todesfallversicherung, sind als Sonderausgaben bis zu 672 € pro Jahr und Person des steuerlichen Haushalts absetzbar. Eine vierköpfige Familie setzt so bis zu 2.688 € pro Jahr ab. Der Höchstbetrag ist schnell erreicht: Eine Zusatzkrankenversicherung und eine Privathaftpflicht genügen oft.

Artikel 111bis: 4.500 € für die Altersvorsorge

Seit dem 1. Januar 2026 ist der absetzbare Höchstbetrag des Altersvorsorgevertrags von 3.200 € auf 4.500 € pro Jahr und Steuerpflichtigem gestiegen, ein Plus von 40 %. Bei zusammen veranlagten Paaren kann jeder Partner einen eigenen Vertrag abschließen und seinen eigenen Höchstbetrag absetzen. Die Bedingungen bleiben unverändert: Laufzeit von mindestens 10 Jahren, Abschluss vor 65, Auszahlung zwischen 60 und 75, kein vorzeitiger Rückkauf außer bei schwerer Krankheit oder Invalidität. Bei Fälligkeit wird das Kapital zum halben Gesamtsteuersatz besteuert, die Leibrente ist zu 50 % steuerfrei. Die vier großen Verträge des Marktes (easyLIFE Pension von LALUX ab 25 € pro Monat, MySmartPension von AXA, Pension Plan von Baloise, horizon von Foyer) bieten denselben Steuervorteil; der Unterschied liegt in Finanzmotor, Kosten und Flexibilität, erläutert in unserem Ratgeber zum 111bis-Höchstbetrag 2026 und unserem Lebensversicherungsvergleich.

Artikel 110: die Regelung für Selbstständige

Selbstständige verfügen zusätzlich über eine eigene zusätzliche Altersvorsorge: Beiträge zu einem Vertrag wie MyPension Pro sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens aus selbstständiger Tätigkeit absetzbar, zusätzlich zum 111bis. Wenn Sie sich gerade selbstständig gemacht haben, lesen Sie auch unseren Artikel zur Berufshaftpflicht, deren Prämie zu den Betriebsausgaben zählt.

Artikel 157ter: gleichgestellte Grenzgänger

Diese Abzüge sind nicht den Ansässigen vorbehalten. Ein Nichtansässiger, der steuerlich einem Ansässigen gleichgestellt ist, grundsätzlich wenn mindestens 90 % seiner gesamten steuerpflichtigen Einkünfte in Luxemburg steuerpflichtig sind, für belgische Ansässige wenn mehr als 50 % der beruflichen Einkünfte des Haushalts es sind, erhält dieselben Höchstbeträge: 672 € pro Person nach Artikel 111 und 4.500 € nach 111bis. Unser Artikel über die Versicherungen für Grenzgänger ordnet diesen Punkt in Ihre Gesamtsituation ein.

In der Praxis

  • Die im Jahr gezahlten Prämien sind für dieses Jahr absetzbar, auch bei einem unterjährig oder nach dem Zuzug nach Luxemburg abgeschlossenen Vertrag.
  • Artikel 111 und 111bis lassen sich kumulieren: Es sind zwei getrennte Höchstbeträge.
  • Bewahren Sie die Jahresbescheinigungen der Versicherer auf: Sie belegen die Beträge in Ihrer Steuererklärung.
  • Gerade angekommen? Unsere Checkliste für die ersten 30 Tage setzt die Steuern an die richtige Stelle Ihres Umzugs.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Kann ich die Abzüge nach Artikel 111 und 111bis kombinieren?

Ja. Es sind zwei getrennte Höchstbeträge: 672 € pro Haushaltsmitglied für Versicherungsprämien (Artikel 111) und 4.500 € pro Steuerpflichtigem für den Altersvorsorgevertrag (Artikel 111bis). Ein Paar mit zwei Kindern kann so 2.688 € nach Artikel 111 und zweimal 4.500 € nach 111bis absetzen.

Hat in einem Paar jeder Partner seinen eigenen 111bis-Höchstbetrag?

Ja, bei zusammen veranlagten Paaren kann jeder Partner einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen und seinen eigenen Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr absetzen.

Grenzgänger: Habe ich Anspruch auf diese Abzüge?

Ja, wenn Sie steuerlich einem Ansässigen gleichgestellt sind (Artikel 157ter): grundsätzlich mindestens 90 % Ihrer gesamten steuerpflichtigen Einkünfte in Luxemburg, für belgische Ansässige mehr als 50 % der beruflichen Einkünfte des Haushalts. Dann gelten für Sie dieselben Höchstbeträge wie für Ansässige.

Kann ich mein 111bis-Sparguthaben vor 60 abrufen?

Nein, das ist die Kehrseite des Steuervorteils. Ein vorzeitiger Rückkauf ist nur bei schwerer Krankheit oder Invalidität erlaubt; der Vertrag muss mindestens 10 Jahre laufen und die Auszahlung zwischen 60 und 75 erfolgen.

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