111bis-Altersvorsorge: Höchstbetrag steigt 2026 auf 4.500 €
Eine 40-%-Erhöhung des Steuerabzugs für die Altersvorsorge — was sich konkret ändert, wer am meisten profitiert und wie Sie Ihren Vertrag wählen.
Vergleich zuletzt aktualisiert im Juli 2026, auf Basis der öffentlichen Unterlagen der Versicherer.
Was sich am 1. Januar 2026 ändert
Der absetzbare Höchstbetrag der Altersvorsorge (Artikel 111bis des Einkommensteuergesetzes) steigt von 3.200 € auf 4.500 € pro Jahr und Steuerpflichtigem. Der Höchstbetrag war seit 2017 bei 3.200 € eingefroren; die Ende 2025 beschlossene Erhöhung um 40 % ist von der luxemburgischen Steuerverwaltung (ACD) bestätigt und zählt zu den Steuerneuerungen 2026 des Finanzministeriums. Eine weitere Vereinfachung aus der Reform von 2017: Der Höchstbetrag ist unabhängig vom Alter gleich.
Der Mechanismus in Kürze
Ein Altersvorsorgevertrag ist ein Sparprodukt mit Rentenhorizont, angeboten von Versicherern und einigen Banken, dessen Prämien als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Als Gegenleistung für den Steuervorteil ist der Rahmen streng:
- Mindestlaufzeit 10 Jahre;
- Abschluss vor dem 65. Lebensjahr;
- Auszahlung zwischen 60 und 75;
- Kein vorzeitiger Rückkauf, außer bei schwerer Krankheit oder Invalidität.
Bei Fälligkeit wählen Sie zwischen Kapital, Leibrente oder einer Kombination. Kapital wird zum halben Globalsteuersatz besteuert; die Leibrente ist zu 50 % steuerfrei.
Wie viel sparen Sie wirklich?
Die Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab: Der Abzug von 4.500 € löscht die Steuer, die auf diese 4.500 € Einkommen angefallen wäre. Beim Spitzensteuersatz (42 %, ohne Beitrag zum Beschäftigungsfonds) erreicht die Ersparnis rund 1.890 € pro Jahr — und übersteigt 2.000 €, wenn man den Beitrag einrechnet. Bei mittleren Sätzen sind es mehrere hundert Euro. Zwei praktische Folgen: Je höher Ihr Einkommen, desto rentabler der 111bis; und bei zusammen veranlagten Paaren kann jeder Partner einen eigenen Vertrag abschließen und den eigenen Höchstbetrag absetzen — bis zu 9.000 € Abzug pro Haushalt.
Welchen Vertrag wählen?
Der Steuervorteil ist überall identisch: Der Unterschied liegt im Finanzmotor, den Kosten und der Flexibilität. Die vier großen Verträge des Marktes:
| Vertrag | Finanzmotor | Ab | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| easyLIFE Pension (LALUX) | Garantiezins (Security) oder Fondsanlage (Performance) | 25 €/Monat | Todesfallschutz = eingezahlte Prämien |
| MySmartPension (AXA) | Garantierter Sockel 1,25 % + Fondsanteile | 50 €/Monat | Lebenszyklus-Management (sinkendes Risiko) |
| Pension Plan (Baloise) | Gesteuerte, profilierte oder freie Verwaltung | 50 €/Monat | ETF-Zugang und ESG-Optionen |
| horizon (Foyer) | Fondsanlage (CapitalatWork) | — | ESG-Fonds, teilweiser Kapitalschutz |
Die Grundsatzentscheidung bleibt Garantiezins gegen Fondsanlage: Kapitalsicherheit auf der einen Seite, Renditepotenzial auf der anderen. Unser Lebensversicherungsvergleich stellt die vier Angebote nebeneinander.
In der Praxis
- Vor dem 31. Dezember einzahlen: Nur im Steuerjahr gezahlte Prämien sind für dieses Jahr absetzbar.
- Sie haben bereits einen Vertrag? Der neue Höchstbetrag gilt automatisch: Erhöhen Sie einfach Ihre Einzahlungen, um die zusätzlichen 1.300 € zu nutzen.
- Steuererklärung: Die Prämien gehören zu den Sonderausgaben Ihrer Jahreserklärung.
- Nicht verwechseln mit Artikel 111 (672 €/Jahr pro Person für klassische Versicherungsprämien): Beide Höchstbeträge sind kumulierbar.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Ich habe bereits einen 111bis-Vertrag: Muss ich etwas tun, um die 4.500 € zu nutzen?
Nein, der neue Höchstbetrag gilt ab dem Steuerjahr 2026 automatisch. Um ihn voll auszuschöpfen, erhöhen Sie einfach Ihre Einzahlungen um 1.300 € pro Jahr — die meisten Verträge erlauben Anpassungen oder eine Zusatzzahlung vor dem 31. Dezember.
Sind wir als Paar auf 4.500 € begrenzt?
Nein. Der Höchstbetrag gilt pro Steuerpflichtigem: Bei zusammen veranlagten Paaren kann jeder Partner einen eigenen Vertrag abschließen und bis zu 4.500 € absetzen — 9.000 € Abzug pro Haushalt, sofern jeder seinen eigenen Vertrag hält.
Was passiert, wenn ich meinen Vertrag vor 60 kündige?
Ein vorzeitiger Rückkauf ist nur bei schwerer Krankheit oder Invalidität erlaubt. Andernfalls wird das ausgezahlte Kapital im Veranlagungsweg besteuert — der Steuervorteil wird praktisch zurückgenommen. Der 111bis ist eine langfristige Verpflichtung, die zur dauerhaften Sparfähigkeit passen muss.
Ist der 111bis mit dem Abzug meiner anderen Versicherungen kumulierbar?
Ja. Artikel 111bis (4.500 €/Jahr für die Altersvorsorge) ist von Artikel 111 getrennt, der bis zu 672 € pro Jahr und Haushaltsmitglied für klassische Versicherungsprämien (Haftpflicht, Zusatzkrankenversicherung, Restschuld…) absetzbar macht. Beide Höchstbeträge sind in der Erklärung kumulierbar.
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