Die CNS erstattet gut, aber nicht alles: 88 % der Konsultationen beim Haus- oder Facharzt (100 % unter 18), 80 % bei Zahnprothesen (100 % nur mit nachgewiesener jährlicher Vorsorgeuntersuchung in den zwei Vorjahren), und bei der Optik ein Gestell mit 30-€-Obergrenze alle drei Jahre. Einzelzimmer im Krankenhaus, Honorarüberschreitungen und ein Großteil von Zahn- und Augenleistungen bleiben Eigenanteil, genau hier setzen die Zusatzversicherungen an.
Zwei Modelle konkurrieren: Die Mutualität (CMCM) arbeitet ohne Gesundheitsfragen und Altersgrenze, versichert die ganze Familie ohne Aufpreis mit und kennt nur eine Wartezeit von 3 Monaten; ihre Stufen (Régime Commun, Prestaplus, Denta & Optiplus) reichen bis 3.500 €/Jahr für Zahnprothesen und 1.000 € pro Auge für Laserchirurgie. Private Versicherer prüfen die Gesundheit, bieten dafür höhere Obergrenzen: DKV (LALUX-Gruppe) bis zur ersten Klasse mit Chefarzt, 500 € Optik alle 2 Jahre und 3.000 € Laser im Tarif EASY HEALTH; Foyer bietet medicis als hospi+ (Krankenhaus) und confort (inklusive Alltagsleistungen); AXA gliedert OptiSoins in Start, Active und Privilège. Neugeborene sind im ersten Jahr gratis mitversichert.
Steuerlich: Prämien der Zusatzkrankenversicherung sind als Sonderausgaben (Art. 111 L.I.R.) bis 672 € pro Jahr und Person des Steuerhaushalts absetzbar. Mutualitätsbeiträge eingeschlossen.
Die wirklich entscheidenden Kriterien
- Gesundheitsprüfung: keine bei CMCM; Fragebogen bei DKV, Foyer und AXA.
- Wartezeiten: meist 3 Monate, bis zu 8 Monate für Zahn, Entbindung und Psychotherapie bei DKV, bei Vorversicherung oft erlassen.
- Obergrenzen Zahn und Optik: hier unterscheiden sich die Angebote am stärksten.
- Einzelzimmer: der häufigste Abschlussgrund. Bedingungen prüfen (Chirurgieklasse, alternative Tagegeld-Leistung).
- Auslandsdeckung: freie Krankenhauswahl in Europa bei Foyer medicis, internationale Assistance bei CMCM.
Zahn und Kieferorthopädie: Was die CNS wirklich erstattet
Beim Zahn ist die Lücke zwischen CNS-Tarif und tatsächlicher Rechnung am größten. Konservierende Routinebehandlungen werden zu den Vertragstarifen übernommen, Prothesen (Kronen, Brücken, Implantate) jedoch nur zu 80 %, und zu 100 % nur mit nachgewiesener jährlicher Vorsorgeuntersuchung in den zwei Vorjahren. Kieferorthopädie wird nur unter strengen Bedingungen übernommen (vorherige Genehmigung der CNS, Behandlungsbeginn im Kindesalter): Für Erwachsene bleibt der Großteil der Kosten Eigenanteil. Genau hier zahlen sich Zusatzversicherungen aus: bis zu 3.500 €/Jahr für Zahnprothesen plus ein einmaliges Budget von 2.000 € für Erwachsenen-Kieferorthopädie bei der CMCM (Stufe Denta & Optiplus), Zahnbausteine bei DKV, Foyer medicis confort und AXA OptiSoins, wobei die Zahn-Wartezeit von bis zu 8 Monaten bei DKV zu beachten ist. Unsere Seite Krankenversicherung erklärt die Leistungen Posten für Posten.
Allein, zu zweit oder mit Familie: Welche Formel passt
Die Familienstruktur verändert die Rechnung grundlegend. Die CMCM erhebt einen einzigen Haushaltsbeitrag und versichert Partner und Kinder ohne Aufpreis mit: Je größer die Familie, desto schwerer ist die Mutualität zu schlagen (36,73 €/Monat im öffentlichen Rechner für Régime Commun + Prestaplus, Altersgruppe 30-39, Erhebung August 2026). Private Versicherer tarifieren jede Person nach Alter: wettbewerbsfähig für gesunde Alleinstehende, steigt die Familienprämie mit jedem Kopf, auch wenn AXA Neugeborene im ersten Jahr gratis mitversichert. Zur Erinnerung: Die CNS erstattet Konsultationen unter 18 bereits zu 100 %, eine Kinder-Zusatzversicherung lohnt sich also vor allem für Zahn, Optik und Einzelzimmer. Steuerlich gilt der Abzugshöchstbetrag von 672 € pro Person des Haushalts: Ein Paar mit zwei Kindern kann bis zu 2.688 € pro Jahr absetzen (Art. 111 L.I.R.). Neu in Luxemburg? Unser Guide für Neuankömmlinge erklärt die CNS-Anmeldung und die Mitversicherung der Familie.
Grenzgänger: Zusatzversicherung auf welcher Seite der Grenze?
Wer in Deutschland wohnt und in Luxemburg arbeitet, ist über den Arbeitsvertrag bei der CNS pflichtversichert und wird dank des S1-Formulars zugleich im deutschen System behandelt. Grenzgänger können sich also auf beiden Seiten der Grenze versorgen lassen. Für die Zusatzversicherung heißt das: Entscheidend ist, wo Sie sich tatsächlich behandeln lassen. Eine luxemburgische Komplementärversicherung erstattet nach den luxemburgischen Tarifen (CNS-Restkosten, Einzelzimmer in luxemburgischen Kliniken); die CMCM steht auch Grenzgängern offen und versichert die Familie beitragsfrei mit. Wer überwiegend in Deutschland zum Arzt geht, sollte dagegen prüfen, ob eine deutsche Zusatzpolice die Lücken dort besser schließt, oft ist die Kombination aus beidem die wirtschaftlichste Lösung.